Zum 13. Todestag von Hatun Sürücü
Vor 13 Jahren, am 7. Februar 2005, wurde Hatun Sürücü von ihrem Bruder auf offener Straße erschossen, weil sie ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen führen wollte. Der gewaltsame Tod der jungen Berlinerin mit kurdischen Wurzeln hat eine breite gesellschaftliche und politische Debatte über Gewalt im Namen der Ehre ausgelöst.
„Jede Frau, jedes Mädchen hat das Recht auf ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben, ganz gleich, welchen ethnischen oder religiösen Hintergrund sie hat. Gewalt als Mittel zur Beendigung von familiären Konflikten oder zur Ausübung von Macht über andere Familienmitglieder ist in keinem Fall hinnehmbar“, so Gleichstellungssenatorin Dilek Kolat.
„Wir haben Hatun Sürücü nicht vergessen. Wir werden weiterhin nicht hinnehmen, dass es immer noch Mädchen und Frauen gibt, die durch die Ausübung von Gewalt daran gehindert werden, ihre Art zu leben selbst zu bestimmen. Wir stellen in Berlin ein Hilfesystem sicher, in dem jede von Gewalt betroffene Frau Hilfe bekommt. Unter anderem dafür stellen wir 2,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung.“
Dafür stehen in Berlin auf unterschiedliche Formen von Gewalt spezialisierte und auf verschiedene Zielgruppen zugeschnittene Beratungsangebote sowie sechs Frauenhäuser und 40 Zufluchtswohnungen zur Verfügung. Die BIG-Hotline (Telefon 030 6110300) bietet eine Erstberatung sowie Informationen über freie Frauenhausplätze. Jugendliche und junge Erwachsene können sich an den Jugend- und Mädchennotdienst (Telefon 030 611 00 62 bzw. 030 61 00 63) und an die Kriseneinrichtung Papatya (www.sibel-papatya.org), die auch eine niedrigschwellige Online-Beratung anbietet, wenden.
Der Berliner Senat hat die Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen in den letzten Jahren deutlich erhöht. Insgesamt stehen der für Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung im Haushaltsjahr 2018 insgesamt rund 10 Millionen Euro für Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen zur Verfügung.