Gesetz und Praxis – Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

7. März 2018 von 9.30 – 12.00 Uhr
im JKW Grenzallee – Jugend-, Kultur- und Werkzentrum, Grenzallee 5,  12057 Berlin.
Weltweit werden jährlich rund 15 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet, das sind täglich 41.000 Mädchen. Frühehen sind ein weltweites Problem, welches v. a. in Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas verbreitet ist. Die Gründe für die frühe Verheiratung von Mädchen sind vielfältig: Armut, mangelnde Wertschätzung von Mädchen sowie Traditionen und patriarchalische Wertvorstellungen spielen eine große Rolle: Mädchen müssen jungfräulich in die Ehe gehen, sonst schädigen sie das Ansehen der Familie. Um diese Gefahr so gering wie möglich zu halten, werden die Mädchen früh verheiratet, in vielen Ländern zusätzlich auch noch an ihren Genitalien verstümmelt. Außerdem besteht eine Wechselwirkung zwischen Bildung und Frühehen: Je geringer die Bildung, desto höher die Wahrscheinlichkeit, bis zum 18. Geburtstag verheiratet zu sein. Mädchen aus armen Regionen sind für ihre Familien oft eine finanzielle Last. Wenn die Töchter jung und jungfräulich verheiratet werden, bekommen die Familien in manchen Ländern einen hohen Brautpreis.
Seit 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. Ehen dürfen in Deutschland erst ab 18 Jahren geschlossen werden, es gibt keine Ausnahmen. Das gilt für deutsche und nicht-deutsche Staatsangehörige. Außerdem dürfen Minderjährige nicht mehr im Rahmen einer religiösen oder traditionellen Zeremonie verlobt oder verheiratet werden.
Eine Übersicht über diese und weitere Gesetzesänderungen sowie Hintergrundinformationen und Hilfsmöglichkeiten gibt eine Expertin der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES. Um Fachkräfte bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen, hat TERRE DES FEMMES eine Informationsbroschüre erstellt. Papatya – anonyme Kriseneinrichtung für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund berichtet aus der Praxis und zeigt auf, was in der Arbeit mit potenziell von Frühverheiratung oder Zwangsverheiratung Bedrohten und Betroffenen grundsätzlich beachtet werden muss. Im Anschluss berichtet Frau Thurley, Jugendamt Neukölln – Kinderschutzkoordination, zur Umsetzung durch die Jugendhilfe.
Eine Kooperation des Bezirksamtes Neukölln – Gleichstellungsbeauftragte und Abteilung Jugend mit Unterstützung von TERRE DES FEMMES und PAPATYA. Anmeldung bitte an: Patryk.Piotrowski@bezirksamt-neukoelln.de
Einladung, Anmeldung, Programm zum Fachtag Gesetz und Praxis zur Bekämpfung von Kinderehen
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen finden Sie hier: https://www.jurion.de/gesetze/kindehebg/
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsprozess sowie Stellungnahmen zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfah-ren/DE/Bekaempfung_Kinderehe.html