Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können seit dem 1. Mai 2013 Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind Menschen, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Der deutsche Staat stellt für den Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Leistungen, die unter bestimmten Bedingungen gewährt werden können, gehören unter anderem psychotherapeutische Hilfen, Kosten der individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs, Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowie sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen. Anträge für Hilfeleistungen aus dem Fonds können ab sofort bis zum 30. April 2016 gestellt werden.
Informationen zum Antrag und alle Anlauf- und Beratungsstellen sind unter www.fonds-missbrauch.de zu finden. Über das eingerichtete Infotelefon können Sie anonym und kostenkos Fragen zum Fonds und zur Antragstellung klären: Tel. (0800) 400 10 50.