Kundgebung – Podiumsdiskussion – Ausstellung – Konzert mit Sister Fa
6. Februar 2016 um 14 Uhr, Werkstatt der Kulturen, Wissmannstraße 32, 12049 Berlin
Am 6. Februar 2003, sprach sich Stella Obasanjo, die damalige First Lady Nigerias, auf einer Konferenz des Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC), für eine Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung aus. Daher wurde der 6. Februar von der UN-Menschenrechtskommission als Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung erklärt.
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine geschlechtsspezifische und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit etwa 150 Millionen Frauen unter den lebenslangen Folgen der Genitalverstümmelung. In der Europäischen Union leben rund 500.000 von weiblicher Genitalverstümmelung Betroffene sowie 180.000 gefährdete Mädchen und Frauen. In Deutschland sind es nach Schätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ca. 35.715 betroffene Frauen und 5.956 gefährdete Mädchen.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. Seit 2013 gilt die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit §226a Strafgesetzbuch. FGM (Female Genital Mutilation) wird nicht toleriert und Täterinnen und Täter werden bestraft.