Die derzeitige Besteuerung nach Familienform ist ungerecht. Das Ehegattensplitting bevorzugt einseitig die Ehe gegenüber anderen Familienformen, wie nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Seit 2004 stagniert die Steuerklasse II für Alleinerziehende bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. Alleinerziehende sind bei der Steuer als Familie II. Klasse benachteiligt! Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG verlangt keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden. Der Gesetzgeber hat hier einen Gestaltungsspielraum, den er endlich nutzen sollte!
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