Die Botschaft lautet: „Gute Arbeit auch im Zuwendungsbereich sichern – Beschäftigte von freien Trägern nicht von Tarifsteigerungen abkoppeln!“
Wenn Sie nachfolgenden Link anklicken, öffnet sich ein Formular für Online-Petitionen an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses. Als Text können Sie untenstehenden Text in das Textfeld hineinkopieren.
Zuwendungsempfänger erfüllen Aufgaben, die im Interesse des Landes Berlin liegen. Sie übernehmen immer häufiger öffentliche Aufgaben, z.B. im Sozial- und Gesundheitsbereich. Zuwendungsempfänger tragen mit eigenen finanziellen Mitteln, mit bürgerschaftlichem Engagement und mit der Einwerbung von Drittmitteln dazu bei, dass für das Land Berlin und seine Bürger über die Fördermittel hinaus ein Mehrwert entsteht.
Deshalb fordern wir: Die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zur Tarifentwicklung bei freien Trägern müssen vom Senat konsequent umgesetzt werden!
Es muss sichergestellt werden, dass die Summen, die das Abgeordnetenhaus zur Aufstockung der Personalkosten der Freien Träger bewilligt, ausreichend sind und auch bei den Beschäftigten ankommen und keine Projekte ausgeschlossen werden. 2012 und 2013 war dies wegen hoher bürokratischer und zuwendungsrechtlicher Hürden sowie wegen unterschiedlicher Verfahren nur zum Teil der Fall. Zudem wurden Freie Träger/ Projekte mit Festbetragsfinanzierung von einer Personalkostenerhöhung ausgeschlossen.
Die Höhe der Zuwendungssummen muss eine Bezahlung der Beschäftigten vergleichbar dem TVL ermöglichen. Die Bewilligung der Personalkosten der freien Träger in vergleichbarer Höhe des TVL muss in allen Bezirken und von allen Senatsverwaltungen einheitlich erfolgen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns und alle anderen freien Träger und Projekte bei unserem langjährigen Bestreben unterstützen, dass die auf dem Stand 2004 eingefrorenen Löhne im Zuwendungsbereich endlich erhöht werden und der Zuwendungsbereich nicht noch weiter von der Tarifentwicklung abgekoppelt wird. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!