Gegen die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
15. Mai um 11 Uhr
Platz der Republik
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Auch die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ärzt*innen dürfen zudem auf ihren Websites nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet. Wir rufen die Politik auf, die Streichung von § 218, § 219 und § 219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in ihren Wahlprogrammen zu verankern.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Weitere Informationen: https://wegmit218.de/