"Muttersprache Deutsch" als Stellenanforderung ist diskriminierend nach AGG

Das Berliner Arbeitsgericht Berlin hat bereits 2009 einer Schadensersatzklage wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stattgegeben. Nach dem AGG ist die Anforderung „Muttersprache Deutsch“ eine indirekte Diskriminierung bezüglich des Merkmals ethnische Herkunft. Deutsch als Muttersprache haben per Definition nur … Weiterlesen