Neuköllner Frauenmärz

Logo "Selbstbestimmt Leben" Schon zum vierten Mal ist der Internationale Frauentag am 8. März in Berlin ein gesetzlicher Feiertag – auch durch die Initiative des Netzwerkes Frauen in Neukölln. Denn es waren die Frauen* aus Neukölln, die sich dafür stark gemacht haben. Noch immer bekommen Frauen weniger Gehalt als Männer und viele Frauen können von ihrem Einkommen nicht leben. Frauen erledigen noch immer den größten Teil der unbezahlten Arbeit Zuhause, bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen. Frauen sind sehr viel häufiger als Männer Opfer häuslicher und sexueller Gewalt.
Bei der Mitbestimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen und in den Spitzen von Unternehmen und Politik sind sie unterrepräsentiert.
Am 8. März wollen wir feiern, aufrütteln und fordern.
Flyer Neuköllner Frauenmärz 2022

Der Neuköllner Bezirksbürgermeister eröffnet den Neuköllner Frauenmärz im Rahmen der Filmvorführung „DIE UNBEUGSAMEN“ am 8. März um 17 Uhr, im Cineplex-Kino in den Neukölln-Arcaden. Der Eintritt ist frei.
Platzreservierung:

Pressemitteilung

Frauenfilmreihe
Ab 4. März jeden Freitag 17 Uhr Cineplex-Kino in den Neukölln-Arcaden. Eine Kooperation mit dem Cineplex-Kino.
Flyer Frauenfilmreihe
Kinozugangsberechtigung:
Eintrittspreise:
Berlinweite Aktionen

Mitmachaktion
Ein kleines Zeichen, bunt und unaufdringlich, mit der individuellen Handnote einer Frau, eine Häkelblume. Diese wird in den nächsten Tagen in Neukölln sein, an Parkbänken, an Haltestellen, in Zäunen, wer sie findet, darf sie mitnehmen. Hinter jeder steckt eines der vielen Projekte in Neukölln, die sich einsetzen jeden Tag immer wieder, für Gleichstellung, für Geschlechter-Gerechtigkeit, für eine Zukunft, in der Mädchen* und Frauen* mitgestalten und mitbestimmen, immer und überall.  Jede* kann sich beteiligen. Hergestellte Blumen mit einer Botschaft einfach an Lieblingsorten anbringen.
Häkelanleitung:
Beispiele für Botschaften:

Bitte beachten Sie die aktuell gültige Infektionsschutzverordnung. Zum Zeitpunkt der Veranstaltungsveröffentlichung gilt die 2G-Plus-Regel (digitaler Impfnachweis/digitaler Genesungsnachweis + gültiger Lichtbildausweis + Booster-Impfung oder tagesaktueller negativer Test).