Frauen mit Behinderungen besser vor Gewalt schützen

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, ihren Beschluss von 2012 endlich umzusetzen und ein gemeinsames Handlungskonzept zum Schutz von Frauen mit Behinderungen auf den Weg zu bringen. Bereits im Jahr 2012 hatte die Verantwortlichen MinisterInnen und SenatorInnen beschlossen, wirksame Maßnahmen zu erarbeiten, um dem erschreckenden Ausmaß an Gewalt entschieden und konsequent entgegenzuwirken. Bisher sind keinerlei Ergebnisse dieses Beschlusses sichtbar worden.
Um Frauen mit Behinderungen nachhaltig und effektiv vor Gewalt zu schützen, bedarf es einer zuständigkeitsübergreifenden Strategie: Prävention muss durch verfügbare Ansprechpartner in Einrichtungen und barrierefreie Beratungsangebote sowie durch die Stärkung der Autonomie von Frauen mit Behinderungen erfolgen. Institutionen und Verfahren müssten barrierefrei zugänglich sein, um Frauen mit Behinderungen die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen. Außerdem müssten Frauen mit Behinderungen nach einer Gewalterfahrung Maßnahmen der Rehabilitation und Entschädigung in Anspruch nehmen können.
Frauen mit Behinderungen sind einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von 2011 zufolge in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen. Bund und Länder stehen vor der Aufgabe, gemeinsam Maßnahmen in Angriff zu nehmen, die Frauen mit Behinderungen wirkungsvoll vor Gewalt schützen.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Publikation: Christine Dechant: UN-Behindertenrechtskonvention: Frauen mit Behinderungen besser vor Gewalt schützen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2014 (aktuell 06/2014)